Am 05.11.1999 ist in Bonn die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV gegründet worden.
Wesentliche Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, auf einem durch sich ausbreitende Kommerzialisierung und Verrechtlichung gekennzeichneten Gebiet den Erfahrungsaustausch unter den im Sportrecht schon tätigen sowie den daran interessierten Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälten zu fördern und gleichzeitig zu dokumentieren, dass die Anwaltschaft sich dieser neuen Herausforderung stellt und auch im Gebiet des Sportrechts kompetente Berater in ihren Reihen hat