Schritt 1: Lackierung Hydrolack (1. Lackschicht)
Die unbeschichteten Wellen müssen zunderfrei angeliefert werden. Prüfung erfolgt in der
Seitenwellenproduktion gemäß Prüfauftrag.
Der Lackierumfang ist den jeweiligen Lackiervorschriften, auf die in den einzelnen
Konstruktionszeichnungen verwiesen wird, zu entnehmen. Diese erfolgt mittels Druckluft-
Spritzpistolen gemäß Herstellerangaben
Die Lackschichtdicken sind folgendermaßen festgelegt:
Senosol 05-1496-508.919 Hydrolack schwarz: 60 – 100 Jm
Das Lackmaterial muss der vereinbarten Anlieferungsviskosität entsprechen. Siehe
Materialdatenblatt des Herstellers.
Bei der Verarbeitung der Lackmaterialien ist das FiFo-Prinzip anzuwenden.
Vor dem Lackieren muss das jeweilige Lackmaterial bodensatzfrei aufgerührt werden, damit während des Lackierprozesses keine Viskositäts- und somit Schichtdickenschwankungen auftreten. Das Rührwerk ist so auszuwählen, dass das Material ohne Lufteintrag homogenisiert werden kann.
Es ist darauf zu achten, dass möglichst keine Antrocknungen von Lackresten in den Lackkreislauf gelangen und die Leitungen verstopfen (Füllstandhöhe kontrollieren). Die Lackcontainer müssen dicht verschlossen sein.