Urheberrecht im eigentlichen Sinn: 70 Jahre: Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden
Künste, Filmwerk (ab Tod des (Mit-Urhebers bzw. Schaffung bzw. Veröffentlichung)
− Leistungsschutz: 50 Jahre: Lichtbild, Laufbild, , Rundfunksendung; ab Aufnahme bzw. ab
Veröffentlichung bzw. ab Sendung; Schallträger: 70 Jahre
• 15 Jahre: geschützte Datenbank; ab Abschluss der Herstellung
Urheberrecht im eigentlichen Sinn: 70 Jahre: Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden
Künste, Filmwerk (ab Tod des (Mit-Urhebers bzw. Schaffung bzw. Veröffentlichung)
− Leistungsschutz: 50 Jahre: Lichtbild, Laufbild, , Rundfunksendung; ab Aufnahme bzw. ab
Veröffentlichung bzw. ab Sendung; Schallträger: 70 Jahre
• 15 Jahre: geschützte Datenbank; ab Abschluss der Herstellung
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