Die Grundgesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland konnten sich dabei auf diverse Vorgaben durch die Vier Mächtestützen, so etwa auf die Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 und vor allem auf das Potsdamer Abkommen, aus denen deutlich hervorgeht, dass ein Fortbestehen von Deutschland als Ganzem beabsichtigt war und dass sich die vier Siegermächte solange Entscheidungsgewalt in Bezug auf Gesamtdeutschland vorbehalten wollten, bis ein Friedensvertragerstellt worden sei. Dieser hier angesprochene Vier-Mächte-Status wurde von den Siegermächten auch bis zur Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrages nicht angetastet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wiedervereinigung aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland war die ebenfalls in der Präambel des Grundgesetzes formulierte Zielsetzung, dass „das gesamte deutsche Volk“ aufgefordert bleibe, „in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“ Hierauf stützte sich die RegierungAdenauers, der damit stets auch sein Bemühen um eine möglichst weitgehende Westintegration der Bundesrepublik begründete, da er die Möglichkeit für Freiheit und freie Selbstbestimmung nur gegeben sah durch eine verstärkte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit Westeuropa. Eine Wiedervereinigung Deutschlands in einer kommunistischen Diktatur lehnte er ab.
Die Oppositionsparteien SPD und FDP äußerten bis gegen Ende der 1950er-Jahre stets Bedenken gegen diese Politik der Einbindung in den Westen, da sie dadurch die Chancen auf eine Wiedervereinigung erheblich vermindert sahen. Ihre Vorstellung sah eher eine Herauslösung eines vereinigten Deutschland aus der internationalen Blockkonfrontation vor. Allerdings konnten sie sich mit dieser Idee nicht durchsetzen, da die Bundesregierung und auch die Mehrheit der Westdeutschen befürchteten, dass ein neutralisiertes Gesamtdeutschland leicht in Abhängigkeit von der Sowjetunion geraten könnte. Daher lehnte Adenauer auch die sowjetischen Vorschläge der Stalin-Noten 1952 ab.