Hallo Hawa,
nachstehend das von mir vorbereitete Schreiben an Deine Frau:
Liebe Waranith,
vor etwas mehr als vier Jahren sind wir den Bund der Ehe eingegangen und hatten vorgehabt, dass wir unsere Ehe zusammen, spätestens jedoch nach Ablauf einiger Zeit in Deutschland verbringen würden. Die vergangenen Zeiten haben jedoch gezeigt, dass dies sich nicht bewahrheiten würde. So bin ich nicht bereit meinen hiesigen Wohnort aufzugeben und nach Thailand zu ziehen, genauso bist du nicht gewillt nach Deutschland zu ziehen.
Insoweit haben wir in den vergangenen Jahren eigentlich nur eine Urlaubszeit miteinander verbracht, ohne eine eigene Ehewohnung zu begründen und dort zusammen zu wohnen.
Dies ist für eine gedeihliche Ehe nicht ausreichend ist. Spätestens seit dem vergangenen Oktober 2014 haben wir uns nicht mehr gesehen und einander gespürt, dass wir nicht weiter an dem Bund der Ehe festhalten wollen, da wir von unterschiedlichen Einstellungen und Erwartungen geprägt sind. Du wirst mir daher sicherlich darin beipflichten, dass wir bereits seit diesem Zeitpunkt voneinander getrennt leben, sofern wir überhaupt jemals zusammen gelebt haben. Ich habe mich daher entschieden, dass ich das Scheidungsverfahren einleiten möchte, da ich an eine Wiederherstellung unserer Ehe nicht mehr glaube kann und diese als zerrüttet ansehe.
Vor diesem Hintergrund habe ich mich hier beraten lassen. Nachdem eine private Ehescheidung vor einem örtlichen Bezirksamt in Thailand nicht die geforderte Anerkennung in Deutschland bringt, eine gerichtliche Ehescheidung in Thailand wegen des bestehenden Verschuldensprinzips ausscheidet, bliebe daher nur die kostenverursachende Ehescheidung in Deutschland. Hierbei können wir jedoch eine Menge Geld sparen. Sparen können wir dann, wenn wir uns einvernehmlich in Deutschland scheiden lassen würden. Du bräuchtest hierfür keinen Rechtsanwalt, diesen würde ich alleine beauftragen. Weiterhin bräuchtest Du auch nicht für eine Ehescheidung nach Deutschland reisen, da eine entsprechende Anhörung über die deutsche Botschaft in Bangkok möglich wäre.
Ich gehe davon aus, dass Du einer solchen Ehescheidung zustimmen wirst.
Für diesen Fall darf ich Dich bitten die nachstehende Zustimmungserklärung mir zu unterzeichnen und an mich unterzeichnet zurückzuschicken.
Die vorgebrachten Ausführungen entsprechen auch aus meiner Sicht der Richtigkeit. Auch ich halte unsere Ehe für zerrüttet und halte an dieser nicht länger fest. Ich erkläre daher bereits jetzt, dass ich diese Zustimmung in einem Ehescheidungsverfahren wiederholen werde und mit der entsprechenden Vorgehensweise einer einvernehmlichen Ehescheidung einverstanden bin.
Unterschrift: ____________________________________
Waranith Dieterich, geborene Nithiwarased
Wenn Deine Frau die Zustimmung Dir zurückgereicht haben sollte bräuchte ich diese zusammen mit der genauen Anschrift ihrer Wohnanschrift.
Viele Grüße
Hans-Henning
Heike Philipp-Klein
Steuerberaterin
Hans-Henning Klein
Rechtsanwalt
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