Betreff: neues Ehevorbereitungsverfahren mit Peanporn Ruerueang
Sehr geehrter Herr Wettengel
Die Frist für die Eheschliessung ist leider am 6. Juli 2016 abgelaufen. Wenn Sie gerne in der Schweiz heiraten möchten, muss das Ehevorbereitungsverfahren nochmals durchgeführt werden.
Ihre Verlobte muss dazu einen Termin für die Ehevorbereitung mit der Schweizer Botschaft vereinbaren. Dort muss Sie die persönlich das Formular „Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung gemäss Artikel 98 Absatz 3 ZGB“ ausfüllen.
Zusätzlich muss Sie bei der Schweizer Botschaft folgende Dokumente abgeben:
- Formular „Gesuch um Ehevorbereitung“ siehe Anhang
- Pass
- aktuelle Wohnsitzbescheinigung
Wir brauchen keine weiteren Unterlagen wie z.B. Geburtsurkunden usw., da Sie diese bereits beim ersten Ehevorbereitungsverfahren abgegeben haben.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie mich bitte an.
Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende.
Freundlich grüsst Sie
Franziska Wirth
Gemeinde Uzwil
Franziska Wirth
Leiterin Einwohneramt / Regionales Zivilstandsamt /
öffentliche Sicherheit
Flawilerstrasse 2
CH-9244 Niederuzwil