Als Wurstgerichten gehören zur Deutschen Küche vor allem Speisen mit Blutwurst und Leberwurst, einzeln oder als Kombination bei der Schlachtplatte. Leberkäse ist in Süddeutschland sowohl als Imbissgericht als auch Fleischbeilage verbreitet. Zu den Imbissgerichten gehören auch portioniert und erwärmte Brühwürste und Rohwürste wie z. B. Bockwurst, Frankfurter und Wiener Würstchen sowie Knackwurst. Ebenso gehören Bratwurst und Currywurst zur Küche.