vor einiger Zeit haben wir Sie gebeten,sich im Matrikelregister der fur sie zustandigen schweizer vertretung einzutragen. wir stellen heute fest,dass der eintrag noch nicht erfolgt ist
wer in einer schweizerischen gemeinde wohnsitz nimmt,ist verpflichtet,sich dort anzumelden. Als Auslandschweizer unterstehen Sie auch einer meldepflicht und mussen sich bei der zustandigen Schweizer vertretung im ausland registrieren lassen. Mit der anmeldung sichern sie sich den Zugang zu wichtigen informationen, die sie sonst nicht erhalten wurden.