Nicht immer ist aber eine Erkrankung oder Verletzung gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Beispielsweise kann eine Schreibkraft mit einem gebrochenen Fuß meist trotzdem weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Umgekehrt bedeutet Arbeitsunfähigkeit aber auch nicht, dass die betroffene Person zu Hause oder im Bett bleiben muss, sondern nur nichts tun darf, was ihrer Genesung im Weg steht (z. B. schwere körperliche Arbeiten bei einem Rückenbeschwerden).