Der zukünftige Ehemann verpflichtet sich, zur Abgeltung etwaiger Ansprüche auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs der zukünftigen Ehefrau dieser zur privaten Vermögensbildung und Altersvorsorge, ab dem 37. Ehemonat eine Abfindungssumme von umgerechnet 200 Euro monatlich ab dem Monat der Eheschließung bis einschließlich des Monats, in dem die Anhängigkeit des Scheidungsantrages, auf den die Ehe hin geschieden wird, fällt, an die zukünftige Ehefrau zu zahlen. Mit dem Monat, in dem ein gemeinsames Kind der Erschienen geboren wird erhöht sich der Betrag auf 250 Euro monatlich. Nach einer Ehedauer von 10 Jahren verpflichtet sich der zukünftige Ehegatte der zukünftigen Ehefrau eine monatliche Abfindungssumme von 300 Euro monatlich zu bezahlen.