Schleifstaub und normale Verschmutzung ist bei ausreichender Beölung ohne Auswirkung. Eine Nachbeölung nach dem Fertigungsprozess und vor dem Versand zum Dienstleister auf ≥ 1,5 g/m² ist notwendig (z.B BLG).
Gewaschene Teile, die anschließend noch weiterbearbeitet werden, d.h. z.B. geklebt werden, dürfen nur mit max. 3g/m² Öl beölt werden.