Die Vorgabe des Art. 116 GG brachte es mit sich, dass die neugegründete Bundesrepublik (vgl. Frankfurter Dokumente) eine große Anzahl an potentiellen Staatsbürgern hatte, die am neuen Staat jedoch nicht teilnehmen konnten. Die Bundesrepublik Deutschland erhob den Anspruch, für das gesamte deutsche Volk zu sprechen (s. u.). Daher wurde das Ziel der „Wiedervereinigung“ auch als eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesrepublik angesehen, wie bereits aus den ersten beiden Sätzen der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erkennbar ist:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das deutsche Volk […], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“