1. Die nutzungsberechtigten Personen (Nutzer) haben das Recht, die Einrichtungen und DVKomponenten
nach Maßgabe der Zulassung im Rahmen der Benutzung- und Betriebsordnung zu
benutzen sowie die vom Rechenzentrum angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.