tigten frei verfügen. Sofern in dem jeweiligen Monat nicht der volle Verfügungsbetrag ausgeschöpft wird, erhöht dies in entsprechendem
Umfang die freie Verfügungsmöglichkeit in den Folgemonaten (Ansammlung).Über einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro*/ Euro* („Sockelbetrag“) aus dem Sperrguthaben sind Verfügungen
ausschließlich mit gesonderter Zustimmung des Sperrbegünstigten möglich