Grundsätzlich gilt, dass nur staatlich anerkannte Physiotherapeuten und Masseure Massagen mit therapeutischem Hintergrund auf Basis einer ärztlichen Verordnung durchführen dürfen“, sagt Michael N. Preibsch, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Verband für Physiotherapie. Bei einer Thai-Massage handele es sich daher immer um eine Wellness-Massage im Selbstzahlerbereich, die nicht vom Arzt verordnet werden kann und deren therapeutische Wirkung nicht wissenschaftlich bestätigt ist. Jedoch: „In Thailand wurde die Massage bereits vor 3000 Jahren entwickelt und bis heute in den Familien weitergetragen, weil es dort keine vergleichbare ärztliche Versorgung gibt“, erzählt Peter Beer. Man nutzte die Thai-Massage im Herkunftsland daher zur gesundheitlichen.