Bist du nicht verheiratet und dein Mann verstirbt, was hoffentlich nicht passiert, gibt es weder Witwen- noch Halbwaisenrente.
Oder er geht mit 65 in Rente und stirbt ein Jahr später, hat aber davor 45 Jahre gearbeitet und eingezahlt. Der Staat freut sich, das er keine weitere Rente weiter auszahlen muss.