Berlin gliedert sich gemäß der Verfassung von Berlin in 12 Bezirke. Diese unterteilen sich wiederum in insgesamt 96 Ortsteile, wobei die Berliner Verfassung lediglich eine Einteilung in Bezirke kennt. Die Ortsteile stellen zwar keine Verwaltungseinheiten dar, bilden aber die Grundlage amtlicher Ortsangaben und haben deshalb administrative Grenzen.