die GEMA ist die deutsche Urheberrechtsgesellschaft.
Die MCT (Bangkok) ist die thailändische Urheberrechts-
gesellschaft. Zwischen beiden Gesellschaften besteht
ein Gegenseitigkeitsvertrag, d.h. die GEMA ist für die
Mitglieder der MCT zuständig und umgekehrt. Die
Schutzfrist ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
(hier: Komponist).
Wenn ein Musiknutzer keine prüfbaren Urheberinfor-
mationen vorlegen kann, dann dürfen wir auf der
Grundlage einer "tatsächlichen Vermutung" davon
ausgehen, dass die Musik zum geschützten Welt-
repertoire gehört und deshalb eine Lizenz erforder-
ich ist.
Sie haben uns in Ihrer E-Mail mitgeteilt, dass der
Komponist der fraglichen Musik Memoirs Pen Phat
Phong (13.09.1882 bis 11.11.1909) war. Er soll Vater
von König Rama V. gewesen sein.
Wir können uns diesen Angaben nicht anschließen.
Der Vater von Rama dem V war Rama IV. Rama IV
war König Mongkut (18.10.1804 bis 18.10.1868).
Er gab sich selbst den Namen Phra Chomklao
Chaoyuhua, der auch in Thailand verwendet wird.
Demnach sind Ihre Angaben nicht nachvollziebar und
wir empfehlen Ihnen den Lizenzerwerb durch einen
Vertragsabschluss. Bitte bedenken Sie auch, dass Sie
durch den Vertragsabschluss nahezu das gesamte
Weltrepertoire mittels Tonträger (hier: Original CD)
nutzen können.