Bindungsdauer des Angebotes ("Angebot gültig bis"):
− entweder direkt im Angebot festgelegt oder sonst nach den gesetzlichen Regelungen: unter Anwesenden sofort
unter Abwesenden 2x Postweg + Überlegungsfrist
− während der Bindungsdauer ist der Vertragspartner an sein Angebot gebunden