Mit den dinglichen Rechten (Eigentum, Besitz usw.) kennen die Juristen
scheinbar statische Beziehungen zwischen Mensch und Sache. Der
Ökonom hingegen betrachtet dingliche Rechte als interpersonelle Beziehungen
aller Beteiligten und würde das Eigentum als Ausschluss der
Handlungsrechte anderer beschreiben. Diese unterschiedliche Betrachtungsweise
beruht allein auf juristischer Konstruktion und Abstraktion: Der
Jurist muss das rechtliche Band zwischen Person und Sache abstrakt
konstruieren, weil sich die Rechtsbeziehungen einer einzelnen Person zu
allen anderen, mehr als 6,6 Milliarden Individuen zuzüglich ungezählter
Verbände, mit interpersonellen Ansprüchen nicht darstellen lassen. Die
juristische Fiktion eines Bandes zwischen Person und Sache kann einem
ökonomischen Transaktionsmodell des Rechts nicht entgegenstehen.