der Antrag von Frau Juseng liegt mir inzwischen vor und ich habe
ihn geprüft und der Erteilung des Visums gegenüber der
zuständigen Auslandsvertretung soeben zugestimmt.
Damit ist noch nicht endgültig über den Antrag entschieden
worden. Dies obliegt der deutschen Auslandsvertretung. Sie ist an
meine Stellungnahme nur bedingt gebunden.
Für weitere Auskünfte zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die
deutsche Auslandsvertretung.