Gewährleistungsausschluss:
- ggü. Unternehmer: kein Ausschluss bei neuen Sachen; bei gebrauchten beweglichen Sachen: Ausschluss möglich
- ggü. Konsument: kein Ausschluss bei neuen Sachen; bei gebrauchten beweglichen Sachen: nur Verkürzung der Frist auf 1 Jahr möglich
Mängelrüge: bei Geschäften zwischen Unternehmern (d.h. beide Vertragspartner sind Unternehmen) ist der Unternehmer zur Mängelrüge innerhalb angemessener Frist verpflichtet, sonst kein Gewährleistungsanspruch Rückgriffsrecht des Händlers auf seinen Lieferanten (sofern dieser ein Unternehmer war) – Frist für Mitteilung: 2 Monate / absolute Frist: 5 Jahre