Für die Räumlichkeiten, in denen mit dem Gemisch gearbeitet wird, gelten die Vorschriften für Lagerstätten.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nach jeder Verwendung die Hände waschen.
Verunreinigte Kleidung vor erneutem Gebrauch ablegen und waschen.
Für angemessene Lüftung sorgen, insbesondere in geschlossenen Räumen.
Verunreinigte Kleidung und Schutzausrüstung vor Betreten eines Restaurationsbereiches ablegen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
In gut durchlüfteten Bereichen handhaben.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen mittels Erdungsanschluß.
Das Gemisch in Räumen ohne offene Flammen oder andere Zündquellen und mit geschützter elektrischer Ausrüstung verwenden.
Behälter bei Nichtgebrauch dicht geschlossen halten. Von Wärmequellen, Funken oder offenen Flammen fernhalten.
Keine Werkzeuge verwenden, die Funken erzeugen können. Nicht rauchen.