- gesetzlicher Anspruch
- Mangel muss zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben
- verschuldensunabhängig
- Mangel: gewöhnlich vorausgesetzte oder vertraglich bedungene Eigenschaften sind nicht vorhanden
- Frist: bewegliche Sache – 2 Jahre ab Übergabe, Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6
Monate (d.h. Verkäufer/Auftragnehmer muss die mangelfreie Übergabe beweisen; danach
umgekehrt d.h. Käufer/Auftraggeber trägt die Beweislast)
- Frist: unbewegliche Sache und Arbeiten an unbeweglicher Sache: 3 Jahre ab Übergabe
- Anspruch: Reparatur / Nachtrag / Austausch
- wenn Austausch unmöglich oder nicht gemacht wird: Preisminderung / Wandlung
- Frist beginnt mit Übergabe der neuen bzw. reparierten Sache wieder neu zu laufen