3.2 Hinweise und Bemerkungen zum Prozessablauf
Schritt 1: Muster beschaffen / erhalten
Die Notwendigkeit zur Freigabe neuer Schleifmittel kommt aus den Fachabteilungen.
Ferner kann es vorkommen, dass durch Lieferanten oder Wettbewerbsanalysen neue Schleifmittel erprobt werden. Der Schleifmittelbeauftragte ist nicht verpflichtet, eigenständig Neuentwicklungen,Wettbewerbsanalysen etc. durchzuführen.