Zu Ihrem Antrag auf Schülerunterstützung für das Schuljahr 2014/2015 bedarf es in folgenden Punkten
zusätzlicher oder korrigierter Angaben bzw. waren folgende Nachweise nicht angeschlossen:
Gerichtlichen bzw. gerichtlich bestätigten Exekutionstitel (Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich,
Vorschuss auf Grund des Vorschussgesetzes), des leiblichen Vaters über die monatliche Unterhaltsleistung
für den Schüler Jirayu.
Bitte legen Sie die fehlenden Nachweise bis zum 18. Juni 2015 dieser Behörde vor. Bei Rückfragen wenden
Sie sich bitte an den/die oben bezeichnete/n Sachbearbeiter/in.
Achtung: Anträge, die bis zum 18. Juni 2015 nicht vollständig ergänzt wurden, müssen
zurückgewiesen werden. In diesem Fall kann keine Schülerunterstützung gewährt werden.