1. Hintergrund. Frankreich strebt seit 1918 die Kontrolle über die Ruhrkohle zwecks Förderung seiner Stahlindustrie an. Umgekehrt existiert auch nach 1945 in Westdeutschland eine Diskriminierung von Kohleexporten durch unter dem Markt liegende Verrechnungspreise in integrierten Kohle-/Stahlkonzernen und überhöhte Transportkosten. Dies stellt ein Hindernis für den französischen Modernisierungsplan (ab 1946) dar. Die Zerschlagung der deutschen Stahl-/Kohle-Konzerne und die Aufteilung der Ruhrkohleproduktion auf Exporte und Binnenwirtschaft durch die internationale Ruhrbehörde sowie die Limitierung der deutschen Stahlproduktion für 1946 auf 7,5 Millionen Tonnen sind vorerst Mittel zur Durchsetzung französischer Interessen. Diese geraten in Widerspruch zu den Interessen der USA, die den deutschen Aufschwung zwecks Reduktion der Besatzungskosten fördern und 1947 eine Erhöhung der deutschen Stahlquote auf 11 Mio. t durchsetzen. Die EGKS beseitigt diesen Interessengegensatz.