Die DDR-Verfassung von 1949[2] verlor in ihrem Wortlaut – entgegen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – kein Wort über die Teilung Deutschlands. Es lag anfangs die Auffassung zugrunde, dass die DDR identisch mit Deutschland sei, was auch in wirtschaftlicher Hinsicht konstitutiv zum Ausdruck kommen sollte: „Deutschland bildet ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinschaftlichen Zollgrenze“[3] In Artikel 1 war darüber hinaus zu lesen, dass es „nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ gebe und Deutschland eine „unteilbare Republik“ sei. Den Anspruch der DDR unterstreicht auch ihre stetige Betonung, dass die eigene Staatsform und -ordnung grundlegend für ein wiedervereintes Deutschland sein müsse.
Intensiv diskutiert worden ist, ob die Stalin-Noten vom 10. März 1952 eine Möglichkeit darstellten, eine Wiedervereinigung herbeizuführen. Hierin bot der sowjetische Diktator Josef Stalin seine Zustimmung zu einer Wiedervereinigung an, unter der Bedingung, dass das vereinigte Deutschland neutral bleiben sollte. Konrad Adenauer wertete die Stalin-Noten als Versuch der Sowjetunion, die auf dem Petersberg in Bonn zeitgleich stattfindenden Verhandlungen über einen deutschen Beitrag zu einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft zu torpedieren. Die Westmächte machten freie Wahlen auch in Ostdeutschland zur Vorbedingung für weitere Verhandlungen, woraufhin die Initiative im Sande verlief. Einzelne Politiker sowie später einige Historiker haben dennoch von einer vertanen Chance gesprochen.
Nach der Ablehnung der Stalin-Noten durch den Westen, durch die ein neutrales, vereintes Deutschland gemäß österreichischem Vorbild von da an unrealistisch wurde, kam es im Selbstverständnis der DDR zu Anfang der 1960er-Jahre zu einer Neuorientierung. Das Deutsche Reich wurde fortan als 1945 untergegangen angesehen und anstelle des Reichs die Existenz zweier deutscher Staaten als seine Nachfolger betont. Auf diese Weise versuchte man beispielsweise, die völker- und staatsrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik zu erhalten, was diese jedoch verweigerte. Mit Verweis auf die fehlende Rechtsnachfolge ignorierte die DDR-Führung auch Forderungen nach Wiedergutmachung gegenüber Israel und den Juden, die daraufhin größtenteils die DDR verließen.[4]
Das Konzept der DDR für eine Wiedervereinigung sah von nun an eine Staatenverbindung in Form einer lockeren Konföderation vor, wobei der Sozialismus als tragendes Fundament gelten sollte.