Grundlagen unserer Arbeit
Unsere Satzung besagt im § 2 (1), dass das Diakonische Werk zum Dienst der Liebe in der Nachfolge von Jesus Christus in allen diakonischen Bereichen innerhalb des Kirchenkreises beauftragt ist.
Das Diakonische Werk ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Koblenz, der seinerseits Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist. Unsere Beratungsstellen sind durch das Land Rheinland-Pfalz staatlich anerkannt und werden kommunal und staatlich gefördert.
Alle Mitarbeitende des Diakonischen Werkes sind verpflichtet, bei der Ausübung ihres Dienstes die staatlichen und kirchlichen Gesetze zu beachten.
Hinsichtlich des Beratungsauftrages sind die Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten aus staatlichen und kirchlichen Gesetzen maßgeblich.
Die Verschwiegenheit ist im Arbeits- und Tarifrecht verankert und der Schutz. von Privatgeheimnissen wird durch den § 203 StGB für die im sozialen Bereich
tätigen Berufsgruppen unter besonderen Schutz gestellt.
Der Datenschutz wird durch staatliche und kirchliche Gesetze verbindlich geregelt und im Diakonischen Werk beachtet.