Der Gastgeber stellt dem au-pair Beschäftigten innerhalb der Familienwohnung ein eigenes Zimmer, sowie Verpflegung kostenlos zur Verfügung. Der au-pair beschäftigte nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten tell und dasselbe essen wie die Familienangehörigen, sofern unter IV. 2 nichts anderes vereinbart wurde.