Der Deutsche Bundestag entschied 1991 nach der Wiedervereinigung im sogenannten „Hauptstadtbeschluss“, dass Berlin als Bundeshauptstadt auch Sitz des Bundestages und der Bundesregierung werden sollte. Das Berlin/Bonn-Gesetz ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde.