Zu den Gewerbegebieten zählen Gewerbegebiete im engeren Sinne (Betriebsbaugebiete, ohne übermäßige Umweltbelastungen, etwa Beeinträchtigung durch Lärm oder Geruch, etwa Handwerksbetriebe), Industriegebiete, Sondergebiete (etwa Unternehmen, die einer besonderen Standortsicherung bedürfen, wie Krankenanstalten, Abfallentsorger, Sprengstofflager, u.v.a.m.) sowie reine Geschäftsbaugebiete (für büro- oder einzelhandelsgeprägte Gebiete, wie Einkaufsparks), außerdem gibt es Mischgebiete (gewerbliche und Wohnnutzung, meist maximal Klein- bis mittelbetriebliche Ansiedlung). Gewerbegebiete, die konkret zu diesem Zweck geschaffen und oft von nur einem Betreiber verwaltet werden, nennt man auch Gewerbepark.