Seitens der Behörde werden keine weiteren Dokumente mehr benötigt.Eine การแปล - Seitens der Behörde werden keine weiteren Dokumente mehr benötigt.Eine อังกฤษ วิธีการพูด

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Seitens der Behörde werden keine weiteren Dokumente mehr benötigt.
Eine Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag gem. der folgenden Bestimmung(en) der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (EU Visakodex) bzw. des Österreichischen Fremdenpolizeigesetzes (BGBl. I 2005/100 i.d.g.F. – FPG 2005) nicht stattgegeben werden kann:
Es wurde ein falsches, gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt.
Der Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen.
Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.
Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.
Da die nachgewiesenen Unterhaltsmittel nicht ausreichend sind.
Da keine tragfähige Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden konnte.
Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.
Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von sechs Monaten bereits drei Monate im Gebiet der Mitgliedsstaaten auf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aufgehalten.
Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben, und zwar von .
Es besteht gegen Sie ein rechtskräftiges österreichisches Aufenthaltsverbot..
Ein oder mehrere Mitgliedsstaat(en) ist/sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Art. 2 Abs. 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten darstellen. Da der Verdacht besteht, dass Sie dem Visumsantrag ge/verfälschte Unterlagen
beigelegt haben. Da der Verdacht der Scheinehe vorliegt. Da unrechtmäßige Voraufenthalte im Gebiet der Schengener Vertragsstaaten
nachgewiesen wurden. Da der Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsrechts
verstoßen werde.
Austrian Embassy Manila, 4/F Prince Building, 117 Rada Street, Legaspi Village, Makati – Metro Manila,
Tel.: +63 (2) 817 9191, Fax: +63 (2) 813 4238, e-mail: manila-ob@bmeia.gv.at
Website: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/manila
Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, wurde nicht erbracht.
Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft. Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.
Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden. Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.
Because you did not comply with item of the Amendment Request.
V o r einer endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung eines Visums wird Ihnen hiermit die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt dieses Schreibens eine abschließende Stellungnahme persönlich (Montag – Donnerstag, 13:00 – 14:00 Uhr) oder in schriftlicher Form per Post/Fax oder E-Mail gegebenenfalls unter Anschluss entsprechender Unterlagen einzubringen.
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Seitens der Behörde werden keine weiteren Dokumente mehr benötigt.Eine Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag gem. der folgenden Bestimmung(en) der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (EU Visakodex) bzw. des Österreichischen Fremdenpolizeigesetzes (BGBl. I 2005/100 i.d.g.F. – FPG 2005) nicht stattgegeben werden kann:Es wurde ein falsches, gefälschtes oder verfälschtes Reisedokument vorgelegt.Der Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts wurden nicht nachgewiesen.Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.Sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in Ihren Herkunfts- oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen, in dem Ihre Zulassung gewährleistet ist, oder Sie sind nicht in der Lage, diese Mittel rechtmäßig zu erlangen.Da die nachgewiesenen Unterhaltsmittel nicht ausreichend sind.Da keine tragfähige Verpflichtungserklärung nachgewiesen werden konnte.Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.Sie haben sich im gegenwärtigen Zeitraum von sechs Monaten bereits drei Monate im Gebiet der Mitgliedsstaaten auf der Grundlage eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aufgehalten.Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben, und zwar von .Es besteht gegen Sie ein rechtskräftiges österreichisches Aufenthaltsverbot..Ein oder mehrere Mitgliedsstaat(en) ist/sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit gemäß Art. 2 Abs. 19 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten darstellen. Da der Verdacht besteht, dass Sie dem Visumsantrag ge/verfälschte Unterlagenbeigelegt haben. Da der Verdacht der Scheinehe vorliegt. Da unrechtmäßige Voraufenthalte im Gebiet der Schengener Vertragsstaatennachgewiesen wurden. Da der Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsrechtsverstoßen werde.Austrian Embassy Manila, 4/F Prince Building, 117 Rada Street, Legaspi Village, Makati – Metro Manila,Tel.: +63 (2) 817 9191, Fax: +63 (2) 813 4238, e-mail: manila-ob@bmeia.gv.atWebsite: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/manilaDer Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, wurde nicht erbracht.Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft. Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden. Da Sie Punkt des Verbesserungsauftrags nicht nachgekommen sind.Because you did not comply with item of the Amendment Request.V o r einer endgültigen Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung eines Visums wird Ihnen hiermit die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt dieses Schreibens eine abschließende Stellungnahme persönlich (Montag – Donnerstag, 13:00 – 14:00 Uhr) oder in schriftlicher Form per Post/Fax oder E-Mail gegebenenfalls unter Anschluss entsprechender Unterlagen einzubringen.
การแปล กรุณารอสักครู่..
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On the part of the Authority does not require more documents.
An examination showed that your request acc. the following provision (s) of Regulation (EC) No 810/2009 of the European Parliament and of the Council of 13 July 2009 establishing a Community Code on Visas (Visa Code EU) or the Austrian Aliens Police Act (Federal Law Gazette I 2005/100, as amended.. - FPG 2005) can not be accepted:
There has been submitted a false, counterfeit or forged travel document.
The purpose and conditions of the intended stay was not provided.
Because you have not complied with point of improvement order.
You have not provided proof that you have sufficient resources to cover living expenses for the duration of the intended stay or for the return to your country of origin or residence, or for the transit to a third country have, where your admission is guaranteed, or are unable, these means legally to gain.
As the proven means of subsistence are not sufficient.
In the absence of viable undertaking could be detected.
Since you have not complied with point of improving job.
You have in the current six-month period already three months in the territory of the Member States on the basis of a uniform visa or a visa with limited territorial validity detained.
They were advertised for refusal of entry in the Schengen Information System (SIS), from.
It is against a legally binding Austrian ban on residence ..
One or more Member State (s) is / are of the opinion that a 562/2006 constitute a threat to public policy, internal security, public health in accordance with Art. 2 para. 19 of Regulation (EC) No. (Schengen Borders Code) or the international relations of one or more Member States. Since it is suspected that you with your visa application ge / falsified documents
have been settled. Because of suspected fictitious marriage exists. Since unlawful Voraufenthalte the territory of the Schengen States
were detected. Since the suspicion that against provisions of the Aliens Employment law
would violate.
Austrian Embassy Manila, 4 / F Prince Building, 117 Rada Street, Legaspi Village, Makati - Metro Manila,
Tel .: +63 (2) 817 9191, fax: +63 (2) 813 4238, e-mail: manila-ob@bmeia.gv.at
site: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/manila
Evidence that you have adequate and valid travel medical insurance, was not provided.
The information provided about the purpose and conditions of the intended stay was not reliable. Since you have not complied with point of improvement order.
Your intention to depart from the territory of the Member States before the expiry of the visa could not be ascertained. Since you have not complied with point of improving job.
Because you did not comply with item of the amendment request.
V or a final decision on your application for a visa is hereby given the opportunity, within 7 calendar days of receipt of this letter, a final Opinion personally (Monday - Thursday, 13:00 - 14:00 clock) or possibly bring in written form by post / fax or e-mail at port of appropriate documents.
การแปล กรุณารอสักครู่..
ผลลัพธ์ (อังกฤษ) 3:[สำเนา]
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No additional documents from the Authority will be more needed.
examination has revealed that your request according to the following provision(s) of the Council Regulation (EC) No 810/2009 establishing the European Parliament and of the Council of 13. July 2009 establishing a Community Code on Visas (EU visa code) or of the Austrian Fremdenpolizeigesetzes (Federal Law Gazette I shall be footed by 2005/100
การแปล กรุณารอสักครู่..
 
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