Klarheit für Ärzte
Hier setzte die Kritik des CDU-Abgeordneten Peter Hintze an: Werde die "geschäftsmäßige" Beihilfe zum Suizid künftig unter Strafe gestellt, könnten Ärzte ein Problem bekommen. Denn "geschäftsmäßig" bedeute nach deutschem Recht "wiederholt". Genau das könne aber einem Facharzt schnell passieren, der unheilbar Kranken beim Suizid assistiert - ihm drohe dann Gefängnis. "Das wollen wir nicht", sagte Hintze. "Die Ärzte haben unser Vertrauen verdient und keine neuen Strafvorschriften, die sie verunsichern."