Anspruch Arbeitslosengeld - Berechnung und Antrag
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitslose, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das bedeutet, dass der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre (der „Rahmenfrist“) mindestens 12 Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Ebenfalls zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sind Personen, die zwar nicht in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis standen, aber Elternzeit oder Wehr- oder Zivildienstzeit abgeleistet haben oder in der Ausbildung standen. Auch während dieser Zeit waren sie versicherungspflichtig und haben deshalb Anspruch auf das Arbeitslosengeld.