Falls keine Oberflächenstörungen aufgetreten sind und das Teil weiterverarbeitet wird, muss das aufgebrachte Glanzöl abgewischt werden. Der Beölungsrad nach Abwischen muss im Bereich 1,2 – 3,0 g/m² liegen. In diesem Zustand kann das Teil in den weiteren Fertigungsprozess eingeschleust werden.