Frist: bewegliche Sache – 2 Jahre ab Übergabe, Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate (d.h. Verkäufer/Auftragnehmer muss die mangelfreie Übergabe beweisen; danach umgekehrt d.h. Käufer/Auftraggeber trägt die Beweislast)
Frist: unbewegliche Sache und Arbeiten an unbeweglicher Sache: 3 Jahre ab Übergabe