Kein Recht auf das Asylland Deutschland
Eine ähnliche Situation wie die, die jetzt kommen könnte, gab es bereits Ende vergangenen Jahres: Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien ließen nur noch solche Menschen durch, die aufgrund ihrer Herkunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Chancen hatten, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Das waren für die Länder auf der Balkanroute nur Syrer, Iraker und Afghanen. Alle anderen wurden nicht mehr durchgelassen.
Slowenien, am nördlichen Ende der Route, hatte den Anfang gemacht. "Dann ist ein Dominoeffekt eingetreten, weil kein anderes Land entlang der Strecke diese Leute bei sich haben" wollte, so Melita Sunjic, Sprecherin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Damals ging es nur um wenige hundert Menschen, die abgewiesen wurden. Dasselbe Szenario könnte sich jetzt in größerem Maßstab wiederholen.
Doch darf man einfach jemanden an der Grenze abweisen, selbst wenn er sich nicht ausweisen kann? Sunjic meint - nein: "Die Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass ich in ein Land auch dann einreisen darf, wenn ich nicht die entsprechenden Papiere habe, wenn ich in diesem Land einen Asylantrag stellen will." Alle Länder entlang der Balkanroute, ob EU-Staaten oder nicht, haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben. In allen diesen Ländern hat man also einen Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren, wenn man um Schutz bitten möchte.
Doch die UNHCR-Sprecherin stellt auch klar: "Man hat keinen Anspruch, sich das Asylland aussuchen zu dürfen." Kein Flüchtling kann also verlangen, bis nach Deutschland oder Schweden durchgelassen zu werden. Winken ihn die Staaten auf der Route dennoch durch, wie bisher meist gängige Praxis, dann geschieht das im Interesse des einzelnen Transitlandes, weil es sich die Mühen der Asylanträge, der Aufnahme und eventuellen Rückführung ersparen oder schlicht keine Flüchtlinge bei sich haben will.
Kein Recht auf das Asylland DeutschlandEine ähnliche Situation wie die, die jetzt kommen könnte, gab es bereits Ende vergangenen Jahres: Mazedonien, Serbien, Kroatien und Slowenien ließen nur noch solche Menschen durch, die aufgrund ihrer Herkunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Chancen hatten, als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Das waren für die Länder auf der Balkanroute nur Syrer, Iraker und Afghanen. Alle anderen wurden nicht mehr durchgelassen.Slowenien, am nördlichen Ende der Route, hatte den Anfang gemacht. "Dann ist ein Dominoeffekt eingetreten, weil kein anderes Land entlang der Strecke diese Leute bei sich haben" wollte, so Melita Sunjic, Sprecherin des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Damals ging es nur um wenige hundert Menschen, die abgewiesen wurden. Dasselbe Szenario könnte sich jetzt in größerem Maßstab wiederholen.Doch darf man einfach jemanden an der Grenze abweisen, selbst wenn er sich nicht ausweisen kann? Sunjic meint - nein: "Die Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass ich in ein Land auch dann einreisen darf, wenn ich nicht die entsprechenden Papiere habe, wenn ich in diesem Land einen Asylantrag stellen will." Alle Länder entlang der Balkanroute, ob EU-Staaten oder nicht, haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben. In allen diesen Ländern hat man also einen Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren, wenn man um Schutz bitten möchte.Doch die UNHCR-Sprecherin stellt auch klar: "Man hat keinen Anspruch, sich das Asylland aussuchen zu dürfen." Kein Flüchtling kann also verlangen, bis nach Deutschland oder Schweden durchgelassen zu werden. Winken ihn die Staaten auf der Route dennoch durch, wie bisher meist gängige Praxis, dann geschieht das im Interesse des einzelnen Transitlandes, weil es sich die Mühen der Asylanträge, der Aufnahme und eventuellen Rückführung ersparen oder schlicht keine Flüchtlinge bei sich haben will.
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