1Aktueller Schweizer Familienausweis.
2 Kopie des Wohnungsmietvertrags der künftigen Familienwohnung.
3 Kopie Ihrer Lohnabrechnung der letzten drei Monate, aus welchen der Nettolohn (inkl. allfällige Gratifikation, 13 monatslohn etc.) ersichtlich sein muss. Die selbständig Erwerbenden haben den letzten Jahresabschluss und die letzte Steuerrechnung einzureichen. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, ist anzugeben seit wann keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen wird und mit welchem Mitteln der Lebensunterhalt bestritten wird.
4 Aktueller Strafregisterauszug Ihres Ehegatten. Sofern Kein solcher Auszug Erhältlich gemacht werden kann, ist ein Heimatliches Leumundszeugnis Einzureichen.
5 Ist eine Gemeinsame Wohnsitzname in der Schweiz Geplant?