Das Fremdkapital stellt den Teil der Mittel dar, der nicht vom Unternehmen oder dessen Inhabern zur Verfügung gestellt wird. Fremdkapital ist gegeben, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln kündbar und befristet ist, einen Vergütungsanspruch des Kapitalgebers begründet und der Kapitalgeber nicht an dem Unternehmen beteiligt ist. Fremdkapital wird auf der Passivseite der Bilanz aufgeführt.